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Rechtsprechung
   BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 141/89   

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https://dejure.org/1989,2614
BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 141/89 (https://dejure.org/1989,2614)
BAG, Entscheidung vom 12.12.1989 - 8 AZR 141/89 (https://dejure.org/1989,2614)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 1989 - 8 AZR 141/89 (https://dejure.org/1989,2614)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit - Unerfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs - Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1990, 249
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 141/89
    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 30. April 1988 ein Anspruch des Klägers auf Abgeltung des Urlaubs für die Jahre 1987 und 1988 entstanden ist (vgl. BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Der Anspruch für das Jahr 1987 ist jedoch am 30. Juni 1988 erloschen (§ 47 Abs. 7 Unterabs. 2 Satz 1 BAT), weil dem Kläger, auch wenn das Arbeitsverhältnis bis zu diesem Zeitpunkt fortbestanden hätte, der Urlaub nicht mehr hätte erteilt werden können (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BurlG Abgeltung; BAGE 48, 186 = AP Nr. 21 zu § 7 BurlG Abgeltung; BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BurlG Abgeltung).

  • BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

    Auszug aus BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 141/89
    Der Anspruch für das Jahr 1987 ist jedoch am 30. Juni 1988 erloschen (§ 47 Abs. 7 Unterabs. 2 Satz 1 BAT), weil dem Kläger, auch wenn das Arbeitsverhältnis bis zu diesem Zeitpunkt fortbestanden hätte, der Urlaub nicht mehr hätte erteilt werden können (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BurlG Abgeltung; BAGE 48, 186 = AP Nr. 21 zu § 7 BurlG Abgeltung; BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BurlG Abgeltung).
  • BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 530/88

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 141/89
    Im Urteil vom 15. August 1989 (- 8 AZR 530/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der erkennende Senat jedoch entschieden, daß nach § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT n. F. für die Abgeltung von Urlaub, der wegen Arbeitsunfähigkeit vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Kündigung, Auflösungsvertrag, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit bzw. vor dem Eintritt des Ruhens des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden konnte, keine tariflichen Besonderheiten mehr gelten.
  • BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 172/86

    Gewährung von Erholungsurlaub für Schwerbehinderte bei Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 141/89
    Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 22. Oktober 1987 (BAGE 56, 262 = AP Nr. 38 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 56, 265 [BAG 22.10.1987 - 8 AZR 172/86] = AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG Abgeltung) bei Beurteilung der entsprechenden Bestimmungen des § 43 Abs. 17 Unterabs. 2 des Tarifvertrags für die Angestellten der Deutschen Bundespost vom 21. März 1961 und des § 23 Abs. 17 Unterabs. 2 des Tarifvertrags für die Arbeiter der Deutschen Bundespost vom 6. Januar 1955 entschieden, daß die tariflich vorgesehene Möglichkeit, während einer Erkrankung "Urlaub" zu nehmen, nicht die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs begründet.
  • BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86

    Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Abgeltung von tariflichem

    Auszug aus BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 141/89
    Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 22. Oktober 1987 (BAGE 56, 262 = AP Nr. 38 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 56, 265 [BAG 22.10.1987 - 8 AZR 172/86] = AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG Abgeltung) bei Beurteilung der entsprechenden Bestimmungen des § 43 Abs. 17 Unterabs. 2 des Tarifvertrags für die Angestellten der Deutschen Bundespost vom 21. März 1961 und des § 23 Abs. 17 Unterabs. 2 des Tarifvertrags für die Arbeiter der Deutschen Bundespost vom 6. Januar 1955 entschieden, daß die tariflich vorgesehene Möglichkeit, während einer Erkrankung "Urlaub" zu nehmen, nicht die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs begründet.
  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 44/88

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 141/89
    Zwar haben der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BurlG Abgeltung) und ihm folgend der erkennende Senat (zuletzt: Urteil vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 44/88 - zu 3 a der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen) angenommen, daß nach § 51 Abs. 1 BAT in der bis zum 31. Dezember 1986 geltenden Fassung ein Abgeltungsanspruch auch bestand, wenn der Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit bis zum Verfallzeitpunkt nicht mehr hätte gewährt werden können.
  • BAG, 07.03.1985 - 6 AZR 334/82

    Entstehen und Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 141/89
    Der Anspruch für das Jahr 1987 ist jedoch am 30. Juni 1988 erloschen (§ 47 Abs. 7 Unterabs. 2 Satz 1 BAT), weil dem Kläger, auch wenn das Arbeitsverhältnis bis zu diesem Zeitpunkt fortbestanden hätte, der Urlaub nicht mehr hätte erteilt werden können (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BurlG Abgeltung; BAGE 48, 186 = AP Nr. 21 zu § 7 BurlG Abgeltung; BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BurlG Abgeltung).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83

    Urlaub: Erfüllung eines mit Ausscheiden des Arbeitnehmers entstandenen

    Auszug aus BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 141/89
    Der Anspruch für das Jahr 1987 ist jedoch am 30. Juni 1988 erloschen (§ 47 Abs. 7 Unterabs. 2 Satz 1 BAT), weil dem Kläger, auch wenn das Arbeitsverhältnis bis zu diesem Zeitpunkt fortbestanden hätte, der Urlaub nicht mehr hätte erteilt werden können (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BurlG Abgeltung; BAGE 48, 186 = AP Nr. 21 zu § 7 BurlG Abgeltung; BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BurlG Abgeltung).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83

    Urlaub: Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 141/89
    Zwar haben der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BurlG Abgeltung) und ihm folgend der erkennende Senat (zuletzt: Urteil vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 44/88 - zu 3 a der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen) angenommen, daß nach § 51 Abs. 1 BAT in der bis zum 31. Dezember 1986 geltenden Fassung ein Abgeltungsanspruch auch bestand, wenn der Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit bis zum Verfallzeitpunkt nicht mehr hätte gewährt werden können.
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 15.03.1989 - 2 Sa 9/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8852
LAG Köln, 15.03.1989 - 2 Sa 9/89 (https://dejure.org/1989,8852)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.03.1989 - 2 Sa 9/89 (https://dejure.org/1989,8852)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. März 1989 - 2 Sa 9/89 (https://dejure.org/1989,8852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 70 BAT
    Ausschlußfrist: "Verbrauch" der Geltendmachung von Ansprüchen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Behörde; BAT; Anspruch; Geltendmachung; Verwirkung; Verbrauch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1990, 184
  • ZTR 1990, 249
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Bayern, 14.09.2018 - 3 BV 15.2492

    Unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten

    Der Kläger ist mehr als ein Jahr nicht auf die Angelegenheit zurückgekommen (vgl. LAG Köln, U.v. 15.3.1989 - 2 Sa 9/89 - juris).

    Die Antragstellung mit anwaltlichem Schreiben vom 22. Dezember 2013 gilt damit als erste Geltendmachung (vgl. LAG Köln, U.v. 15.3.1989 a.a.O. juris).

  • VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 433/13

    Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu

    vgl. dazu LAG Köln, Urteil vom 15. März 1989 - 2 Sa 9/89 -, ZTR 1990, 249 (249).
  • VGH Bayern, 14.09.2018 - 3 BV 16.2472

    Erfolglose Klage auf Abgeltung für Mehrarbeit

    Der Kläger ist fast zwei Jahre nicht auf die Angelegenheit zurückgekommen (vgl. LAG Köln, U.v. 15.3.1989 - 2 Sa 9/89 - juris).

    Die Antragstellung mit anwaltlichem Schreiben vom 14. Oktober 2014 gilt damit als erste Geltendmachung (vgl. LAG Köln, U.v. 15.3.1989 a.a.O. juris).

  • VGH Bayern, 14.09.2018 - 3 BV 16.2471

    Ausgleichsanspruch für Mehrarbeit nach Änderung der bayrischen

    Der Kläger ist mehr als ein Jahr nicht auf die Angelegenheit zurückgekommen (vgl. LAG Köln, U.v. 15.3.1989 - 2 Sa 9/89 - juris).

    Die Antragstellung mit anwaltlichem Schreiben vom 22. Dezember 2013 gilt damit als erste Geltendmachung (vgl. LAG Köln, U.v. 15.3.1989 a.a.O. juris).

  • VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 1643/13

    Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu

    vgl. dazu LAG Köln, Urteil vom 15. März 1989 - 2 Sa 9/89 -, ZTR 1990, 249 (249).
  • BAG, 27.06.1989 - 4 AZN 253/89
    Ausschlußfrist und Verwirkung nach BAT 1» AZN 253/89 2 Sa 9/89 Köln B e s c h l u ß .

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. März 1989 - 2 Sa 9/89 - wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen.-.

  • LAG Hamm, 17.04.1997 - 4 Sa 1507/96

    Voraussetzungen für die Eingruppierung in eine höhere BAT- Vergütungsgruppe;

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